BGH fällt Urteil zu Renten aus Pensionskassen

Das Vorsorgen für den Ruhestand im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung war und ist ein probates Mittel zum Aufstocken der gesetzlichen Rentenbezüge. Weniger erfreulich allerdings stellte sich bislang die Regelung für das Abführen von Beiträgen in die Kranken- und Pflegeversicherungaus der laufenden Rente aus Pensionskassen. Hier mussten auch Abgaben für den Teil der Rente gezahlt werden, der vom Versicherten nach Ausscheiden aus dem Unternehmen ausschließlich selbst aufgebracht hatte. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil dieses Vorgehen als ein Verstoß gegen das Gleichbehandlungsgebot nach Artikel 3 des Grundgesetztes gewertet. CASH.online

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