Braucht mein Versicherungsmaklerbüro einen Datenschutzbeauftragten?

Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hält viele Tücken bei der korrekten Umsetzung im geschäftlichen Alltag bereit. So auch die Frage, ob Handelsvertreter eines Versicherungsmaklerbüros mit zu der Betriebsgröße zählen. Denn beschäftigen sich mehr als neun Mitarbeitern mit der automatisierten Datenverarbeitung, benötigen Firmen einen Datenschutzbeauftragten. Dabei ist völlig gleich, ob es sich dabei um feste oder freie Mitarbeiter handelt. Um in diesem Zusammenhang ein gewisses Maß an Rechtssicherheit zu erzielen, hat der AfW Bundesverband Finanzdienstleistungen bei den jeweiligen Datenschutzbeauftragten nagefragt, wie Maklerbetriebe im Rahmen der DSGVO bewertet werden. procontra-online

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