ABDA Bundesvgg. Dt. Apothekerverbände [Newsroom]
Berlin (ots) – Gesundheitskosten wie Arzneimittelausgaben können Steuern sparen helfen. Bei der Steuererklärung dürfen sie im jeweiligen Einzelfall als „Außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden, um das zu besteuernde Jahreseinkommen zu … Lesen Sie hier weiter…
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