Geldwäsche: Neues Rundschreiben zum Videoidentifizierungsverfahren

Die BaFin hat heute ein neues Rundschreiben zu den Anforderungen an die Nutzung von Videoidentifizierungsverfahren veröffentlicht. Der Veröffentlichung waren intensive Vorarbeiten und Diskussionen in einer speziellen technischen Arbeitsgruppe vorangegangen, an der Behörden und Unternehmen beteiligt waren. Das Videoidentifizierungsverfahren kann demnach durch alle Verpflichteten nach dem Geldwäschegesetz (GwG) angewendet werden, die unter der Aufsicht der BaFin stehen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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