Bausparkassen dürfen zehn Jahre nach Zuteilungsreife kündigen
Mit seinen Urteilen hat der BGH eine für Verbraucher sehr bedauerliche Entscheidung getroffen: Bausparverträge dürfen zehn Jahre nach Zuteilungsreife gekündigt werden. Wir ordnen die Urteile ein und geben Tipps.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG