Der vzbv sieht Nachbesserungsbedarf beim Gesetzentwurf zur Umsetzung der EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie (IDD): Das Provisionsabgabeverbot gehöre abgeschafft. Außerdem müsse die Vermittlung von Restschuldversicherungen von der Kreditvergabe entkoppelt werden.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG