BdV mahnt Versicherungsberaterin Minerva KundenRechte GmbH ab

Versicherungsberater dürfen beim PKV-Tarifwechsel nicht gegen erfolgsabhängige Vergütung beraten

PRESSEMITTEILUNG – Der Bund der Versicherten e. V. (BdV) mahnt die Minerva KundenRechte GmbH (Minerva) für ihr Tarifwechsel-Geschäftsmodell ab. Der Grund: Das Honorar ist ersparnisbezogen und beträgt mehr als das Sechsfache der monatlichen Ersparnis. Außerdem wird der Kunde für die nächsten 24 Monate an die Vereinbarung geknebelt: Das Honorar muss also auch dann gezahlt werden, wenn die Umstellung nicht durch Minerva herbeigeführt wurde. „Ein solches Geschäftsgebaren ist uns eine Abmahnung wert“, erläutert BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein.

Minerva zeigt sich uneinsichtig und setzt dieses „Geschäftsmodell“ unverändert fort. „Bei einem Versicherungsberater hat die Beratungsleistung im Mittelpunkt zu stehen, nicht die Herbeiführung eines bestimmten Erfolgs“, stellt Kleinlein klar.

Nach Auffassung des BdV verstößt die Versicherungsberaterin Minerva zudem mit ihrem Vergütungsmodell gegen ein gesetzliches Verbot: „Bei der Tarifwechselberatung handelt es sich um die Erbringung einer Rechtsdienstleistung. Daher unterliegt die Zulässigkeit der erfolgsabhängigen Vergütung den gleichen Voraussetzungen, die auch ein Rechtsanwalt zu beachten hat“, erläutert Kleinlein die Auffassung des BdV. Ein Rechtsanwalt darf ein Erfolgshonorar nur für den Einzelfall vereinbaren und auch nur dann, wenn der Ratsuchende aufgrund seiner wirtschaftlichen Verhältnisse anderenfalls von der Rechtsverfolgung absehen würde. Minerva vereinbart das Erfolgshonorar jedoch nicht nur in Einzelfällen, sondern im Regelfall.

„Der BdV ist sehr zuversichtlich, dass Justitia die römische Göttin Minerva auf den rechten Pfad leitet“ – so Versicherungsexperte und Hobby-Mythologe Kleinlein.

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