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Gesetzgeber bewirkt das Gegenteil dessen, was er eigentlich erreichen will
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Viele Errungenschaften für den Verbraucherschutz bleiben künftig auf der Strecke
PRESSEMITTEILUNG – Schwaigern: Nach Einschätzung der Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V (VSAV) schadet das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Januar 2016 über Versicherungsvertrieb, auch bezeichnet als Vermittlerrichtlinie IDD, dem Verbraucherschutz. Dies hat der VSAV in einem Brief an entscheidende Vertreter des zuständigen Ministeriums für Justiz und Verbraucherschutz dargelegt.
„Das Gesetz führt in der Praxis zum Gegenteil dessen, was der Gesetzgeber eigentlich will“, sagt VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth. „Er wird die reine Honorarberatung kaum stärken und schwächt gleichzeitig die unabhängige Beratung insgesamt. Er will die Provisionsberatung zurückdrängen, die Folge des Gesetzes ist aber die Stärkung des versicherungsabhängigen Vertriebs.“ Dadurch würde der Verbraucherschutz geschwächt. Der VSAV vertritt die Maxime, dass nur ein funktionierender Verbraucherschutz auch Schutz für Vermittler und Berater bedeutet.
Abschaffung der Mischmodelle fördert nicht die unabhängige Beratung sondern die gebundenen Vertriebsstrukturen
Im Kern kritisiert der VSAV, dass vor allem Mischmodelle, wonach unabhängige Makler entweder gegen Provisionen oder Honoraren arbeiten, abgeschafft werden sollen. Damit würde der Berufstand des Maklers aus dem Privatmarkt gedrängt, da dieser nach den zahlreichen Regulierungen kaum noch wirtschaftlich zu betreiben ist. Die allerwenigsten der derzeit 46.000 Makler würden in die reine Honorarberatung wechseln sondern sich gebundenen Vertriebsstrukturen anschließen. Eine flächendeckende Honorarberatung wäre so unmöglich zu erreichen.
Im Ergebnis bleiben wichtige Errungenschaften der unabhängigen Beratung für die Verbraucher auf der Strecke: Kostengünstige Netto-Tarife werden künftig kaum noch angeboten. Leistungsstarke Produkte werden künftig weniger verkauft. Im Leistungsfall erfährt der Verbraucher künftig weniger Unterstützung durch seinen Makler. Die Beratungsintensität insgesamt wird abnehmen, vor allem für einkommensschwache Bevölkerungsschichten. Barth: „Uns geht es nicht darum Besitzstände zu wahren. Unsere kleine Hoffnung ist, dass der Gesetzgeber im letzten Moment doch noch zur Einsicht kommt und erkennt, wie weit er sich von den Interessen der Verbraucher entfernt.“
Über die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V.:
Der VSAV ist ein unabhängiger Verein mit der Zielsetzung, die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen Kompetenzen der Mitglieder zu fördern. Diese Ziele erreicht der Verein durch die Identifizierung und Minimierung der Risiken der Mitglieder sowie durch die Bündelung und Vernetzung der dafür vorhandenen Kompetenzen im Markt. So trägt der VSAV auch dazu bei, dass sich die Qualität der im Markt tätigen Vermittler systematisch weiter verbessert.
Dem im Jahr 2004 gegründeten und im März 2005 eingetragenen Verein gehören heute über 1.000 Mitgliedsunternehmen an, die sich aus den Berufsgruppen der Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und mittelständischen Unternehmen zusammensetzen. Mit derzeit 64 Netzwerkpartnern stehen den Mitgliedern Experten und Dienstleister rund um die beruflichen Aufgaben und Belange zur Verfügung. Vorstandsvorsitzender und Gründer ist Ralf Werner Barth, der seit 1985 als Ideengeber, Produktentwickler, Versicherungsmakler und Unternehmensberater tätig ist.