Begleitender Text zur Veröffentlichung des Rundschreibens „MaGo“
Mit dem Rundschreiben „Aufsichtsrechtliche Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen“ (MaGo) bündelt die BaFin ihre Erwartungen an die Ausgestaltung wesentlicher Bereiche der Geschäftsorganisation von Versicherungsunternehmen. Das Rundschreiben tritt am 1. Februar 2017 in Kraft.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
