Variable Verzinsung von Sparverträgen: Die Vorgaben des Bundesgerichtshofes
Willkürliche Zinsgestaltungen bei Verträgen mit variablen Zinsen hat der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
Willkürliche Zinsgestaltungen bei Verträgen mit variablen Zinsen hat der Bundesgerichtshof für unzulässig erklärt.
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