Kapitalmarktrecht: Keine Strafbarkeitslücke bei Insiderhandel und Marktmanipulation

Im Zuge der Neuregelung des Wertpapierhandelsrechts ist keine zeitliche Lücke hinsichtlich der straf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Ahndbarkeit von Insiderhandel und Marktmanipulation entstanden. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Der Beschluss bestätigt im Ergebnis die Auffassung der BaFin, die sie im Juli 2016 in einer Stellungnahme bekanntgegeben hatte.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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