Netting-Klauseln: Rechtssicherheit für Rahmenverträge über Finanztermingeschäfte

Am 9. Juni 2016 erklärte der Bundesgerichtshof (BGH) übliche Klauseln in Rahmenverträgen über Finanztermingeschäfte teilweise für unwirksam, weil sie aus seiner Sicht gegen Vorgaben des § 104 der Insolvenzordnung (InsO) verstießen. Innerhalb weniger Monate hat der Gesetzgeber die Rahmenbedingungen für solche „Netting-Klauseln“ nun in einem Änderungsgesetz neu geregelt. Die Neuregelung ist auch für die aufsichtsrechtliche Anerkennung derartiger Vereinbarungen von Bedeutung.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG