Neue Unfallversicherung der Waldenburger – Jetzt mit 78 Leistungsverbesserungen gegenüber den AUB

PRESSEMITTEILUNG – Die Versicherungstochter der Würth-Gruppe, die Waldenburger Versicherung AG, bietet ab sofort eine neue Unfallversicherung mit 78 Leistungsverbesserungen gegenüber den Allgemeinen Unfallbedingungen an – mit den zwei Tarifvarianten Premium und Premium Plus. Neben einer Reihe von Leistungsverbesserungen ist der Premiumtarif bei höheren Leistungen um bis zu 15 Prozent günstiger als die bisherige Unfallversicherung der Waldenburger. Weitere Nachlässe von bis zu 20 Prozent sind durch Ausschlüsse von Unfällen durch Reiten, Skifahren oder Motorradfahren möglich.

In vielen marktüblichen Konzepten wird der unfallbedingte Verlust der Stimme in der Gliedertaxe nicht oder nur bedingt berücksichtigt. Der Verlust der Stimme ist jedoch ein tiefer, oftmals existenzgefährdender Einschnitt im Leben. Deshalb hat die Waldenburger in ihren neuen Unfalltarifen die Gliedertaxe weiter verbessert und berücksichtigt jetzt den Stimmverlust mit einem Invaliditätsgrad von 100 Prozent. Außerdem gilt in beiden Tarifvarianten ein höherer Verzicht bei der Mitwirkung von Krankheiten und Gebrechen an einem Unfall.

„Insbesondere die Leistungen für Kinder sind uns sehr wichtig“, sagt Thomas Gebhardt, Vorstandsvorsitzender der Waldenburger Versicherung. So wurde die Einstufung in den Kindertarif auf das 17. Lebensjahr verlängert. Trug das Kind bei einem Fahrradunfall einen Helm, erhöht sich die Invaliditätsleistung um 10 Prozent, die maximale Vollinvaliditätssumme beträgt dabei eine Million Euro. Bei Unfällen im Ausland wird das doppelte Krankenhaustagegeld geleistet und die Kosten für Zahnspangen werden bis zu 1.000 Euro übernommen. Darüber hinaus werden auch Nachhilfe-, Kindergartenausfall- und Schulausfallgeld übernommen, sofern ein Krankenhaustagegeld von 15 Euro vereinbart wurde.

Zusätzlich zahlt der Premium Plus-Tarif der Waldenburger für Schwerverletzte eine Sofortleistung bis 20.000 Euro. Und wer arbeitsunfähig wird, muss nicht auf seinen Unfallversicherungsschutz verzichten: Hier gilt Beitragsbefreiung.

Quelle: AIP Presseservice

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