Allgemeinverfügung: Anordnung von Eigenmittelanforderungen für Zinsänderungsrisiken im Anlagebuch

Allgemeinverfügung der BaFin zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit der Finanzmarktstabilität und zur Umsetzung des gebundenen Ermessens in § 10 Absatz 3 Satz 2 Nr. 1 KWG für alle Kreditinstitute, die nicht nach Verordnung (EU) Nr. 1024/2013 der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank unterliegen
Quelle: PRESSEMITTEILUNG