HDI gewährleistet Eisenbahn-Unternehmen Anpassung an neue gesetzliche Versicherungserfordernisse vor Stichtag im März 2017

  • Gesetzesreform stellt erhöhte Anforderungen an Haftpflichtversicherung von Eisenbahn-Unternehmen
  • Deckungssumme muss verdoppelt werden
  • Mehrere Eisenbahn-Unglücke verdeutlichen Schaden-Gefahren

PRESSEMITTEILUNG – Hannover: Der Industrieversicherer HDI stellt ab sofort Eisenbahn-Unternehmen in Deutschland deutlich erhöhte Deckungssummen für Haftpflichtversicherungen zur Verfügung. Unternehmen dieser Branche müssen spätestens bis zum 2. März 2017 neue gesetzliche Anforderungen an ihren Versicherungsschutz erfüllen.

Das neue „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich“ sieht unter anderem eine deutliche Erhöhung der Mindestpflichtversicherungssumme für Eisenbahnunternehmen vor: Der Deckungsumfang muss von bisher etwa zehn Millionen Euro auf nun zwanzig Millionen Euro je Schadenfall aufgestockt werden. Die Deckung muss für jede Versicherungsperiode mindestens zweimal zur Verfügung stehen.

„Für unsere Kunden bieten wir die Höherdeckung ab sofort an“, erläutert Marco Visser, Experte für Haftpflichtversicherungen bei der HDI Global SE in Hannover, bei der viele Betriebe der Branche unter Vertrag sind. Die HDI verfügt über langjährige Erfahrungen bei der Absicherung betrieblicher Risiken von Eisenbahnunternehmen.

Wann die neue Deckungssumme bereitgestellt werden muss, ist abhängig davon, ob bereits eine Betriebsgenehmigung vorliegt. Bei Neugenehmigungen zum Betrieb eines versicherungspflichtigen Unternehmens muss die erhöhte Deckungssumme seit Inkrafttreten des Gesetzes (2. September 2016) nachgewiesen werden. Bei bereits erteilten Genehmigungen gilt eine Übergangsfrist. Stichtag ist der 2. März 2017. Bis dahin sind von der Versicherungspflicht betroffene Unternehmen gefordert, die erhöhte Deckung gegenüber der jeweils zuständigen Landesbehörde bzw. dem Eisenbahnbundesamt nachzuweisen.

Versicherungspflichtig sind Eisenbahnverkehrs- und Eisenbahninfrastrukturunternehmen sowie Halter von Eisenbahnwagen. Dabei handelt es sich z. B. um Verkehrsbetriebe, die die Schienennetze oder Bahn-Infrastruktur betreiben. Auch Unternehmen, die Loks und Waggons zur Personen- und Güterbeförderung bereitstellen, sind davon betroffen. „Alle diese Unternehmen benötigen den gesetzlich geforderten erhöhten Versicherungsschutz“, sagt Marco Visser.

Der Gesetzgeber folgte mit den erhöhten Anforderungen der Empfehlung des Verkehrsausschusses und Stellungnahmen weiterer Stakeholder. Bei den Erwägungen des Gesetzgebers dürften auch jüngste Zugunglücke eine Rolle gespielt und das Bewusstsein für das hohe Schadenpotenzial geschärft haben: Nicht zuletzt die Zugunglücke von Eschede und von Bad Aibling zeigten, dass große Unfälle im Eisenbahnbereich immense Schäden anrichten können.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe