Dieter Kühn: BaFin ordnet Einstellung und Abwicklung des Einlagengeschäfts an

Die BaFin hat Herrn Dieter Kühn, Nauort, mit Bescheid vom 23. November 2016 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Einlagengeschäft sofort einzustellen und die unerlaubt betriebenen Geschäfte unverzüglich abzuwickeln.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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