BaFin plant Beschränkung des CFD-Handels

Um Privatanleger zu schützen, beabsichtigt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), die Vermarktung, den Vertrieb und den Verkauf von finanziellen Differenzgeschäften (Contracts for Difference, CFDs) zu beschränken. Kontrakte mit einer Nachschusspflicht dürften dann Privatkunden nicht mehr angeboten werden. Dazu hat die Aufsicht heute den Entwurf einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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