Provinzial informiert: Hightech-Gefahren unterm Weihnachtsbaum

PRESSEMITTEILUNG – Münster: Mütze, Schal und Socken, das war einmal. In der Rangliste beliebter Weihnachtsgeschenke rangieren auch in diesem Jahr wieder ausgefallene Technikgadgets auf den vorderen Plätzen. Insbesondere Drohnen und sogenannte Hoverboards werden 2016 in vielen deutschen Haushalten unterm Weihnachtsbaum liegen. Dabei gilt: Nicht einfach drauflos starten! Was grundsätzlich zu beachten ist und welche Vorkehrungen bereits im Vorfeld getroffen werden sollten, verrät Jörg Pralle, Haftpflicht-Produktentwickler bei der Westfälischen Provinzial Versicherung.

Für alle Fluggeräte besteht in Deutschland eine gesetzlich vorgeschriebene Versicherungspflicht – so auch für Drohnen und sogenannte Multikopter. „Über die Privat-Haftpflichtversicherung sind sie bei den meisten Versicherern nicht abgedeckt. Dann muss eine separate Luftfahrt-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden“, erklärt Pralle. Eine Ausnahme macht unter anderem die aktuelle Privat-Haftpflichtversicherung der Provinzial, die batteriebetriebene Flugmodelle bis zu 1 Kilogramm Abfluggewicht mitversichert. Grundsätzlich sollte immer vor dem ersten Start der Versicherungsschutz sichergestellt sein, sonst haftet der Hobbypilot für Schäden mit seinem gesamten Privatvermögen.

Neben dem Versicherungsschutz sollten sich Drohnenbesitzer auch mit gesetzlichen Vorgaben zu Flug und Steuerung einer Drohne auseinandersetzen. „In Deutschland dürfen Drohnen nur auf Sicht geflogen werden“, so Pralle. Ein Überfliegen von Menschenmengen, Krankenhäusern, Kraftwerken und militärischen Anlagen ist grundsätzlich verboten, ebenso das Fliegen in einem Radius von 1,5 Kilometer um Flughäfen. Vorsicht ist zudem beim Überfliegen von Nachbars Garten geboten. Um sicherzustellen, dass die Privatsphäre gewahrt bleibt, sollte bei Drohnen mit einer Kamerafunktion über Privatgrundstücken nicht gefilmt werden.

Problematischer ist es bei Hoverboards, Onewheels und anderen selbstfahrenden Spiel- und Sportfahrzeugen. „Diese fahren in der Regel mehr als 6 Kilometer pro Stunde und gelten in Deutschland als Kraftfahrzeuge“, so Pralle. Eine Zulassung für den öffentlichen Verkehr ist nicht möglich, da wesentliche sicherheitstechnische Voraussetzungen fehlen. Damit dürfen diese Fahrzeuge nur auf abgeschlossenen Privatgrundstücken genutzt werden. Selbst Gehwege und öffentlich zugängliche Parkplätze sind tabu. „Und sollte etwas außerhalb von Privatgrundstücken passieren, sind Hoverboards vom Versicherungsschutz der Privat-Haftpflicht ausgeschlossen“, will Pralle zwar den Spaß an diesen Spielzeugen nicht nehmen, rät aber dazu, die eingeschränkten Nutzungsmöglichkeiten und Gefahren beim Kauf zu berücksichtigen.

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