Altersvorsorge muss einfacher werden / vzbv fordert Kurswechsel bei der betrieblichen Altersvorsorge

  • Bundesministerium für Arbeit und Soziales will betriebliche Entgeltumwandlung per Gesetz stärken
  • vzbv fordert, Altersvorsorge radikal zu vereinfachen
  • Verbrauchern sollte einfaches und kostengünstiges Standard-Produkt zur Altersvorsorge zur Verfügung stehen

PRESSEMITTEILUNG – Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert eine radikale Vereinfachung der Altersvorsorge. Damit reagiert er auf den Referentenentwurf zum Betriebsrentenstärkungsgesetz des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Der Entwurf sieht eine Stärkung der Tarifvertragsparteien vor, insbesondere der Gewerkschaften, verzichtet jedoch auf Mindestmaßstäbe für die Produktqualität. Der vzbv kritisiert dies und fordert, Altersvorsorge einfach und kostengünstig zu gestalten. „Wenn Verbraucher zusätzlich fürs Alters vorsorgen sollen, müssen wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Produktqualität ergriffen werden“, fordert Klaus Müller, Vorstand des vzbv. „Der Staat muss sicherstellen, dass Verbraucher ihr Geld in gute und passende Produkte investieren“, so Müller.

Produktqualität muss stimmen

„Aus der Beratungspraxis der Verbraucherzentralen wissen wir, dass häufig weder beim Riestern noch in der betrieblichen Altersvorsorge die Produktqualität stimmt“, so Klaus Müller. Die Produktqualität sollte über ein staatlich organisiertes Non-Profit-Produkt zur Altersvorsorge abgesichert werden. Dieses sollte einfach und kostengünstig sein sowie eine eher passive und breit diversifizierte Anlagestrategie verfolgen.

Arbeitnehmer als Vertragspartner

In der betrieblichen Altersvorsorge sucht bisher der Arbeitgeber für die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer ein Produkt aus und ist statt des Arbeitnehmers auch Vertragspartner. Wechselt der Verbraucher seinen Arbeitgeber, kann er etwa das Guthaben auf einen Vertrag bei neuen Arbeitgeber übertragen. Er verliert jedoch seine alten Vertragskonditionen und gegebenenfalls auch einen vereinbarten Risikoschutz, wie eine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Wäre ein Arbeitnehmer jedoch unmittelbarer Vertragspartner, könnte er einfach seinen Vertrag zum neuen Arbeitgeber mitnehmen. Dieses System habe sich bereits bei Bausparverträgen mit vermögenswirksamen Leistungen bewährt.

Gesetzliche Rente nicht durch Sozialabgabenfreiheit schwächen

Der vzbv sieht bei der betrieblichen Altersvorsorge auch erhebliche Probleme in der Sozialabgabenfreiheit. „Die Ersparnis in der Einzahlungsphase bringt Arbeitnehmern Nachteile und begünstigt die Arbeitgeber“, so Müller weiter. Denn die Abgabenfreiheit führe zu geringeren Ansprüchen in der gesetzlichen Rentenversicherung, zu einem Verlust an Ansprüchen für die gesetzliche Erwerbsminderungsrente, zu verminderten Ansprüchen auf Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung und zu geringeren Ansprüchen bei Arbeitslosigkeit. Hätte ein Arbeitnehmer in den letzten 30 Jahren monatlich 100 Euro sozialabgabenfrei gespart, so würde das für seinen Anspruch an gesetzlicher Rentenversicherung 41 Euro weniger bedeuten. „Es ergibt keinen Sinn, die kapitalgedeckte Altersvorsorge auf Kosten der gesetzlichen Rente zu schwächen“, so Müller.

In einer Stellungnahme (PDF-Download) hat der vzbv seine Forderungen zu einer verbrauchergerechteren Ausgestaltung der betrieblichen Altersvorsorge zusammengefasst.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe