Konsultation: Änderung der MaComp
Die BaFin plant Änderungen am Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach §§ 31 ff. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (MaComp). Einen entsprechenden Vorschlag hat sie zur Konsultation gestellt.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
