VSAV rüstet Berater mit stark erweitertem VSH-Rahmenvertrag aus

  • Marktveränderungen, neue Produktgattungen und Beratungsfelder erfordern frühzeitige Tarifanpassungen
  • Auch Risikoabdeckung aus Tippgeberschaft deutlich optimiert
  • On-Top-Schutz bei bestehender unzureichender VSH möglich

PRESSEMITTEILUNG – Schwaigern: Die Vereinigung zum Schutz von Anlage- und Versicherungsvermittlern e.V. (VSAV) hat den Deckungsumfang des Rahmenvertrages zur Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) ihrer Mitglieder erheblich erweitert. Neu und kostenlos hinzugekommen zu dem ohnehin marktführenden Tarif sind neue Beratungsfelder wie Generationenberatung, betriebliche Krankenversicherung und betriebliches Entgeltmanagement oder beispielsweise die Vermittlung von Factoring-Verträgen. Auch die Haus- und Grundstücksverwaltung ist jetzt ohne Einschränkung auf Einheiten gedeckt.

VSAV-Vorstand Ralf Werner Barth sagt: „Wir reagieren damit frühzeitig auf die Bedürfnisse vieler Vermittler und Berater, die sich in ihrer Berufsausübung vermehrt breiter aufstellen.“ Barth erinnert daran, dass die VSH-Konditionen dem tatsächlichen Geschäftsfeld der Berater stets angepasst sein sollten.

Ein unberechenbares Haftungsrisiko stellt für Berater ebenfalls die so genannte Tippgeberschaft dar. Auch auf diesem Gebiet hat der VSAV entscheidend nachgebessert. Die Tippgebereigenschaft ist nun neben den üblichen Tippgeberrisiken auch versichert bei Empfehlungen an Unternehmen der Risikovorsorge, der Schadenverhütung und –beseitigung sowie an Angehörige der rechts- und steuerberatenden Berufe.

Strategie der vorausschauenden Absicherung zahlt sich aus

Mit seiner Strategie, die VSH-Konditionen für seine Mitglieder schon sehr früh den Marktrisiken anzupassen, ist der VSAV bisher bestens gefahren. Zuletzt, als viele Vermittler Abmahngebühren wegen Facebook-Like-Buttons zahlen mussten, war für die VSAV-Berater in dieser Hinsicht bereits vorgesorgt. Berater, die noch nicht in dem VSAV-Rahmenvertrag abgesichert sind, können für eine Übergangsphase über einen so genannten VSH-On-Top-Schutz fehlende Bausteine gegen ein minimales Entgelt auf ihren bestehenden VSH-Vertrag aufsetzen

Über die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V.:

Der VSAV ist ein unabhängiger Verein mit der Zielsetzung, die fachlichen, beruflichen und unternehmerischen Kompetenzen der Mitglieder zu fördern. Diese Ziele erreicht der Verein durch die Identifizierung und Minimierung der Risiken der Mitglieder sowie durch die Bündelung und Vernetzung der dafür vorhandenen Kompetenzen im Markt. So trägt der VSAV auch dazu bei, dass sich die Qualität der im Markt tätigen Vermittler systematisch weiter verbessert.

Dem im Jahr 2004 gegründeten und im März 2005 eingetragenen Verein gehören heute über 990 Mitglieder und Unternehmer an, die sich aus den Berufsgruppen der Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister, Steuerberater, Rechtsanwälte und mittelständischen Unternehmen zusammensetzen. Mit derzeit 67 Netzwerkpartnern stehen den Mitgliedern Experten und Dienstleister rund um die beruflichen Aufgaben und Belange zur Verfügung. Vorstandsvorsitzender und Gründer ist Ralf Werner Barth, der seit 1985 als Ideengeber, Produktentwickler, Versicherungsmakler und Unternehmensberater tätig ist.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe