Erlaubnispflicht: Laut Urteil keine Umgehung durch Nachbildung eines Kreditinstituts möglich

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat die Rechtsauffassung der BaFin bestätigt, dass ein Geschäftskonzept, mit dem der Betreiber in einer Gesamtbetrachtung seines Aktiv- und Passivgeschäfts wie ein Kreditinstitut am Markt tätig würde, der Erlaubnispflicht nach dem Kreditwesengesetz (KWG) unterliegt (Az. 7 K 3073/15.F). Das Urteil vom 22. Juni 2016, gegen das kein Rechtsmittel eingelegt wurde, ist inzwischen rechtskräftig.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG