Gesetzliche Änderungen mit positiven Folgen für die private Pflegeversicherung

Fellbach, 31.10.2016 – Der 1. Januar 2017 ist ein wichtiger Tag für die gesetzliche Pflegeversicherung, aber auch für privat Krankenversicherte. Zu diesem Zeitpunkt tritt das Pflegestärkungsgesetz (PSG) II in Kraft. Es sieht eine neue Definition des Pflegebegriffs vor, die Einführung von künftig fünf Pflegegraden statt drei Pflegestufen und eine Erhöhung des Beitragssatzes für die gesetzlich Versicherten um weitere 0,2 Prozentpunkte. Darüber hinaus wird nun der besondere  Hilfe- und Betreuungsbedarf von Menschen mit kognitiven oder psychischen Einschränkungen berücksichtigt. Darauf macht die Süddeutsche Krankenversicherung a.G. (SDK) aufmerksam. „Änderungen in der sozialen Pflegeversicherung haben aber auch positive Folgewirkungen für die Angebote der privaten Krankenversicherung“, bestätigt der Vorstandsvorsitzende der SDK, Dr. Ralf Kantak. Die Tarifbedingungen der SDK werden für die Pflegepflichtversicherung und Pflegeergänzungsversicherung zum Jahresbeginn 2017 an die neue Gesetzeslage angepasst. „Die SDK garantiert zudem, dass der Versicherungsschutz ihrer Kunden in jedem Fall lückenlos erhalten bleibt“. Versicherte, die bereits Leistungen aus SDK-Tarifen beziehen, sind somit auf der sicheren Seite.  


In diesem Zusammenhang verweist Kantak auf die besondere Bedeutung der Pflegeversicherung. Eine SDK-Umfrage hat gezeigt: Der großen Mehrheit der Deutschen ist bewusst, dass sie für den Pflegefall auch privat vorsorgen sollte. Nur jeder Fünfte vertraut demnach allein auf die Leistungen des Staates. Die große Mehrheit von 78 Prozent ist dagegen der Ansicht, die gesetzliche Pflegeversicherung decke die Kosten der Pflege nicht ab. Dabei bezeichnen mehr als zwei Drittel der Bundesbürger die Pflege eines Angehörigen als eine echte Herzensangelegenheit. 43 Prozent der Deutschen wären bereit, für die Pflege eines nahen Familienmitglieds sogar den Beruf komplett aufzugeben.


Die Kosten für die stationäre Altenpflege in Deutschland sind regional sehr unterschiedlich. In fast der Hälfte der Kreise und kreisfreien Städte reicht das durchschnittliche Einkommen der Senioren über 80 Jahre nicht aus, um professionelle stationäre Versorgung in Anspruch nehmen zu können. Das zeigt eine aktuelle Analyse der Pflegelandschaft in Deutschland, die die Prognos AG im Auftrag der Bertelsmann Stiftung durchgeführt hat. Bundesweit steht in 44 Prozent der Kreise das Durchschnittseinkommen der alten Menschen rechnerisch nur für maximal elf Monate stationärer Pflege zur Verfügung, in einem Viertel der Kreise sogar nur für höchstens zehn Monate. 2013 mussten bundesweit 41 Prozent der Pflegebedürftigen zusätzlich staatliche Unterstützung beantragen. 


Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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