Institut der deutschen Wirtschaft Köln zum Alterssicherungsbericht: „Keine Klarheit, keine voreiligen Schlüsse“

PRESSEMITTEILUNG – Trotz vieler Einzelbefunde kann auch der Alterssicherungsbericht der Bundesregierung nicht abschließend beantworten, wer zu wenig für das Alter vorsorgt. Statt vorschnelle Schlüsse zu ziehen, sollte die Politik vielmehr die Treffsicherheit manch gut gemeinter Vorschläge kritisch hinterfragen.

Die in den Medien vorab gemeldeten Zahlen aus dem aktuellen Alterssicherungsbericht der Bundesregierung bieten kaum neue Erkenntnisse, denn wie schon der Bericht aus dem Jahr 2012 zeigen sie lediglich, welche Gruppen Gefahr laufen, im Alter bedürftig zu werden: vor allem Geringverdiener. Doch so hilfreich viele Einzelbefunde sind, der Alterssicherungsbericht beantwortet damit noch nicht die Frage, was daraus folgt. Im Gegenteil: Vorschnelle Ableitungen drohen mehr Schaden anzurichten, als Hilfen zu bieten.

Beispiel 1

In dem neuen Bericht wird es heißen: „Insbesondere Bezieher geringer Einkommen sorgen noch zu wenig zusätzlich für das Alter vor. Knapp 47 Prozent der Geringverdiener (…) mit einem Bruttolohn von weniger als 1.500 Euro pro Monat haben weder eine betriebliche Altersvorsorge noch einen Riester-Vertrag. Gut zwei Drittel davon sind Frauen (…).“ Doch sind diese Personen stärker von Altersarmut bedroht, wenn das gesetzliche Rentenniveau sinkt? Dieser Rückschluss klingt plausibel, ist aber keineswegs zwangsläufig.

Denn Armutsrisiken werden im Haushaltskontext gemessen – das heißt, es kommt auf den Partner an. In manchem Haushalt resultiert der geringe Verdienst aus einer freiwilligen Teilzeitbeschäftigung. Die Hauptlast der gemeinsamen Altersvorsorge trägt vielleicht der Vollzeit arbeitende Partner. Diese Konstellationen filtert der Alterssicherungsbericht aber nicht heraus. Dafür zeigt er, dass das durchschnittliche Haushaltsbruttoeinkommen bei Paaren auch dann über 3.300 Euro liegt, wenn die Bruttorente eines Partners weniger als 750 Euro beträgt. Zum Haushaltsbruttoeinkommen zählen unter anderem Betriebs- oder Riesterrenten. Alleinstehenden Frauen kommen immerhin noch auf insgesamt knapp 1.300 bis 1.650 Euro pro Monat. Interessanterweise ist ihr Einkommen umso höher, je geringer ihre gesetzliche Rente ist. Eine niedrige Rente bedeutet also nicht zwangsläufig ein geringes Einkommen. Die Crux: Bei der Durchschnittsbetrachtung fallen die Bedürftigen (wieder einmal) durch das Raster.

Beispiel 2

Die Verbreitung der betrieblichen Altersvorsorge hält nicht mit dem Wachstum der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung mit, die Zahl der Riester-Verträge stagniert – auch das ist kein neuer Befund. Doch sorgen die Arbeitnehmer deshalb zu wenig vor? Abgesehen von der Frage, wieviel Vorsorge richtig ist, bestehen weitere Optionen der Vermögensbildung – von der privaten Rentenversicherung (Basis- oder Rürup-Rente) über die Kapitallebensversicherung bis hin zur (ungeförderten) Bildung von Aktienvermögen; vom Immobilienerwerb und der Hypothekentilgung ganz zu schweigen. Ohne tiefergehende Kenntnisse des Vorsorgeverhaltens der Bundesbürger lassen sich also aus der Verteilung von einzelnen Vorsorgeprodukten keine Empfehlungen für eine treffsichere Armutsprävention ableiten.

Schaut man sich dieses Verhalten genauer an, dann zeigt sich: Mehr als 70 Prozent der abhängig beschäftigten Alleinziehenden und Singles sowie über 86 Prozent der Paar-Haushalte mit sozialversicherungspflichtigem Haupteinkommensbezieher sorgen vor, und zwar betrieblich und/oder privat gefördert und/oder in einer privaten Renten- bzw. Lebensversicherung. Im Schnitt legen die Haushalte rund 10 Prozent ihres verfügbaren Einkommens zu Vorsorgezwecken beiseite – das Häusle-Bauen nicht eingerechnet, wie eine IW-Studie zeigt.

Schon diese wenigen Befunde zeigen: Von der Verteilung einzelner Vorsorgeformen lässt sich nicht auf die Situation im Haushalt schließen, von geringen Verdiensten nicht zwingend auf Armutsrisiken. Im Umkehrschluss heißt das aber auch: Viele der politisch verhandelten Vorschläge helfen vielen Menschen, aber selten den Bedürftigen. Von einem höheren Rentenniveau oder einer Lebensleistungsrente profitieren auch jene, die keine Hilfe benötigen. Diese Mittel fehlen aber dort, wo Unterstützung notwendig wird.

Zwei Dinge sollten Experten und Politiker deshalb im Blick halten:

1. „Die aktuelle Rentnergeneration ist überwiegend gut versorgt“, bescheinigt der Alterssicherungsbericht. Es geht also um die Altersversorgung in 2030 und später, aber nicht um Wahlgeschenke an die aktuelle Rentnergeneration.

2. Statt an der gesetzlichen Versorgung zu schrauben, gilt es, die Bundesbürger zu qualifizieren, damit ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt steigen und sie so in die Lage versetzt werden, eigenverantwortlich für ihr Alter vorzusorgen.

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