PKV-Verband warnt vor unzulässigen Werbe-Anrufen

PRESSEMITTEILUNG – Derzeit kommt es in Deutschland zu unerwünschten Werbe-Anrufen, in denen die Anrufer vorgeben, im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung zu handeln. Den angerufenen Privatversicherten wird dabei suggeriert, dass ihr Tarifbeitrag drastisch steigen wird und der PKV-Verband ihnen daher den Wechsel in einen anderen Tarif vermitteln möchte.

Dies ist eine bewusste Täuschung. Mitarbeiter des PKV-Verbandes führen selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche. Als neutraler Dachverband der Branche darf der Verband schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht als Makler tätig werden. Solche unlauteren Werbemethoden führen die Verbraucher in die Irre und schädigen damit den guten Ruf der Branche. Der PKV-Verband wird deshalb ggf. die zuständigen Datenschutzbehörden einschalten.

Die so genannten ‚Cold Calls‘ erfüllen nach Ansicht des PKV-Verbandes den Tatbestand des strafbaren Verhaltens im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Wir raten den Betroffenen daher, Namen und Telefonnummer des Anrufers zu notieren und einen Strafantrag bei der Polizei zu stellen. Bei der Bundesnetzagentur sind ebenfalls Beschwerden gegen unerlaubte Telefonwerbung möglich. Für Beschwerden bei den jeweils zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten sind deren Anschriften auf der Homepage der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationssicherheit zu finden.

Privatversicherte, die ihren Tarifbeitrag optimieren möchten, haben übrigens jederzeit das Recht, in andere Tarife ihres Versicherungsunternehmens zu wechseln – und zwar kostenlos und unter Mitnahme ihrer Alterungsrückstellung. Der Großteil des Marktes geht in der Unterstützung der Versicherten bei einem solchen internen Wechsel sogar freiwillig über die gesetzlichen Anforderungen hinaus: www.pkv.de/verband/tarifwechsel-leitlinien-pkv

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