Kreditfonds: Darlehensvergabe durch alternative Investmentfonds
Mit dem OGAW-V-Umsetzungsgesetz hat der deutsche Gesetzgeber nicht nur die europäische OGAW-V-Richtlinie umgesetzt, sondern auch Regeln zur Darlehensvergabe durch alternative Investmentfonds (AIF) eingeführt. AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaften – nicht jedoch OGAW – dürfen nun unter bestimmten Voraussetzungen für Rechnung von geschlossenen Spezial-AIF Gelddarlehen vergeben, also „Kreditfonds“ auflegen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
