Unwirksame Klauseln in Allianz-Lebensversicherungsverträgen

Vertragsklauseln der Allianz zum Rückkaufswert bei Lebens- und Rentenversicherungen sind unwirksam. Das hat das Oberlandesgericht Stuttgart 2011 auf Klage der Verbraucherzentrale Hamburg entschieden. Das Urteil wurde rechtskräftig, nachdem die Versicherungsgesellschaft ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht zurückgezogen hatte.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG