Grand Chip Investment GmbH verringert Mindestannahmeschwelle für das freiwillige öffentliche Übernahmeangebot zum Erwerb aller nennwertlosen Namensaktien der AIXTRON SE
Grand Chip Investment GmbH [Newsroom]
Frankfurt am Main (ots) – Annahmefrist endet nunmehr am 21. Oktober 2016 Grand Chip Investment GmbH, mit Sitz in Frankfurt am Main, Deutschland, (die „Bieterin“), hat heute in Bezug auf ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das … Lesen Sie hier weiter…
Original-Content von: Grand Chip Investment GmbH, übermittelt durch news aktuell
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
