Concept IF: Qualitätsoffensive in der Gewerbeversicherung – „Vertragsklauseln noch besser verstehen“

PRESSEMITTEILUNG – Hamburg: ConceptIF hat in diesen Tagen eine Beitragsserie gestartet, die sich mit den wesentlichen Vertragsklauseln in der Gewerbeversicherung beschäftigt. Diese Maßnahme ist Teil einer kontinuierlichen Qualitätsoffensive für angebundene Vertriebspartner, unter der das Unternehmen Maßnahmen bündelt, die Makler befähigen sollen, die Angebote der Versicherer noch besser beurteilen zu können.

„Immer mehr Makler, die bisher in anderen Versicherungsbereichen ihren Geschäftsschwerpunkt hatten, haben in den vergangenen Monaten das Potenzial von Gewerbeversicherungen für sich erkannt“, sagt Armin Fieth, Leiter Maklervertrieb bei der ConceptIF AG. Damit tauchen viele neue Themen auf, die Gegenstand einer qualifizierten Beratung sind.

„Die Leistungsmerkmale werden von Anbieter zu Anbieter sehr unterschiedlich geregelt, woraus sich für Makler Haftungsthemen und für Gewerbekunden unter Umständen bei falscher Beratung Leistungskürzungen ergeben können“, sagt Olaf Tabbert, Prokurist bei der ConceptIF BIZ, der Assekuradeur für gewerbliche Sachversicherungen. Und weiter: „Gerade wenn Makler neue Mandate übernehmen, entscheidet zu häufig immer noch der Preis. Eine Qualitätsberatung sollte sich unbedingt auch auf eine genaue Analyse der Bedingungswerke stützen.“

In einer Fachserie, die zunächst auf zehn wöchentlich erscheinende Beiträge angelegt ist, werden die gesetzlichen Grundlagen erläutert, Angebote der Versicherer beschrieben und Fallstricke in der Beratung aufgezeigt. Darüber hinaus gibt es einen Vergleich der Tarifmerkmale der ConceptIF-Assekuradeurslinie mit vier weiteren Anbietern, die zu den maßgeblichen Wettbewerbern in der gewerblichen Sachversicherung zählen. Die Serie behandelt unter anderem folgende Themen: Unterversicherung, Höherhaftung, Neuwertversicherung und grobe Fahrlässigkeit.

Beispiel Unterversicherung

Der erste Beitrag befasste sich mit dem Thema „Unterversicherung und Leistungskürzungen vermeiden.“ Damit keine Unterversicherung eintritt, müssen die Anlagegüter eines Unternehmens nicht nur zu Vertragsbeginn, sondern fortlaufend richtig ermittelt werden, um daraus die angemessene Versicherungssumme ableiten zu können. Werden hier Fehler gemacht, kann im Schadenfall die Leistung unter Umständen zu gering sein. „Ein Unterversicherungsverzicht ist heutzutage in den Bedingungswerken gang und gäbe“, berichtet Tabbert. Doch wie immer entscheiden die Details. Nicht selten reichen manche Vertragsklauseln nicht einmal an den Standard im Versicherungsvertragsgesetz heran.

Mehr zur ConceptIF Qualitätsoffensive

Ein Team aus Versicherungsmaklern mit langjähriger Erfahrung im großgewerblichen und industriellen Geschäft beantwortet den ConceptIF-Vertriebspartnern sämtliche Fragen rund um die gewerblichen Sachversicherungen. Darüber hinaus bietet ConceptIF kontinuierliche Webinare, Vorträge auf Messen und Fachveranstaltungen sowie Fachpublikationen an. Um dem eigenen Qualitätsanspruch gerecht zu werden, überarbeiten die Gewerbespezialisten bei ConceptIF kontinuierlich die Bedingungen und passen diese an neue Entwicklungen an.

Die Serie „Qualitätsoffensive 2016“

Bisher sind erschienen:

  • Unterversicherung: Leistungskürzungen vermeiden. Wird die Entschädigungsleistung gekürzt, wenn die Versicherungssumme nicht ausreichend bemessen ist? mehr (PDF-Download)
  • Versicherungssumme als Entschädigungsgrenze? Ist die Haftung des Versicherers für Schäden an versicherten Sachen bei unzureichend bemessener Versicherungssumme auf die vertraglich vereinbarte Versicherungssumme begrenzt? mehr (PDF-Download)
  • Neuwertentschädigung: Wann zahlt der Versicherer trotz vereinbarter Neuwertversicherung nur den Zeitwertschaden? mehr (PDF-Download)
In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe