Schwarmfinanzierung: Erste Bilanz nach einem Jahr Befreiung von der Prospektpflicht

Am 10. Juli 2016 jährte sich das Inkrafttreten des Kleinanlegerschutzgesetzes und mit ihm die Aufnahme einiger neuer Ausnahmen von der Prospektpflicht in das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG). Eine dieser neuen Normen ist § 2a VermAnlG. Sie befreit bestimmte öffentliche Angebote von Vermögensanlagen, die im Wege einer Schwarmfinanzierung (Crowdinvesting, BaFin Journal Juni 2014) über eine Internet-Dienstleistungsplattform vermittelt werden, unter anderem von der Prospektpflicht.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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