Europäische Abwicklungsbehörde: „Besser vorbeugen als Probleme kurieren“

Anfang 2015 wurde das Single Resolution Board (SRB), die europäische Abwicklungsbehörde, geschaffen. Sie ist Teil der zweiten Säule der Bankenunion, des Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (Single Resolution Mechanism – SRM). Bereits während der Aufbauphase war das SRB gemeinsam mit den nationalen Behörden für die Abwicklungsplanung der Banken zuständig, die der direkten Aufsicht der Europäischen Zentralbank (EZB) unterliegen oder in der Eurozone grenzüberschreitend tätig sind. Anfang 2016 erhielt die Behörde ihre vollen Befugnisse, um im Fall der Fälle über die Abwicklung einer solchen Bank zu entscheiden.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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