BGH: Unbefristetes Widerspruchsrecht bei Lebensversicherungen vor 2008
Hat ein Versicherungsunternehmen seine Kunden nicht richtig über das Widerspruchsrecht informiert, hat der Verbraucher ein zeitlich unbefristetes Widerspruchsrecht. Der Versicherer muss im Rahmen der Rückzahlung der gezahlten Prämien auch die Abschluss- und Verwaltungskosten erstatten.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
