Recht auf ewigen Widerspruch bei Lebens- und Rentenversicherungen

Das Bundesverfassungsgericht hat Einwände nicht zugelassen: Wer aus einer laufenden Lebens- oder Rentenversicherung aussteigen will, kann ihr mitunter auch Jahre nach Vertragsschluss noch widersprechen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG