Satzungen: Urteil bestätigt Entscheidung der BaFin zum Schutz der Versicherten
Die BaFin hat nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) die Aufgabe, auf die ausreichende Wahrung der Belange der Versicherten zu achten. Die Reichweite dieses gesetzlichen Auftrags war nun Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
