Pfandleihprivileg: Grundsatzurteil verhindert Bildung von Schattenbanken bei Pfandleihhäusern

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat in einem Urteil (Az. 7 K 642/16.F) die Rechtsauffassung der BaFin bestätigt, dass das Pfandleihprivileg nicht die Beleihung von Inhaberpapieren umfasst. Die BaFin wird Pfandleihern, die Inhaberpapiere beleihen, dies somit auch künftig untersagen und die Abwicklung der entsprechenden Pfandleihdarlehen aufgeben.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG