Das P-Konto als Schutz vor Kontopfändung

So funktioniert ein P-Konto
Jeder Kontoinhaber hat gegenüber seiner Bank den Anspruch, dass sein Girokonto als Pfändungsschutzkonto, sogenanntes P-Konto, geführt wird. Auch ein P-Konto ist ein Girokonto, das dem normalen Zahlungsverkehr dient, bei Kontopfändung jedoch einen unbürokratischen Schutz bietet.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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