Standmitteilungen der Lebensversicherer noch schlechter als vom Finanzmarktwächter ermittelt / BdV sieht Beschönigung in Studie des Finanzmarktwächters

PRESSEMITTEILUNG – Henstedt-Ulzburg, 14.07.2016: Die heute vorgestellte Studie des Finanzmarktwächters Finanzen des Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) zeichnet bereits ein desolates Bild der von Lebensversicherern erstellten Standmitteilungen. Mit diesen Schreiben sollen die Lebensversicherungsunternehmen ihre Kunden jährlich über den individuellen Vertragsstand informieren.

Nach Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) sind die schon jetzt katastrophalen Ergebnisse sogar noch geschönt. „Die Situation der Lebensversicherungen in Sachen Standmitteilungen ist noch dramatischer als vom Finanzmarktwächter zusammengefasst“, erklärt Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Ausdrücklich unterstützt der BdV daher den vzbv, der die Rechtsverstöße der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gemeldet hat. Der BdV erwartet ein schnelles Vorgehen der Aufsichtsbehörde.

Die detaillierte, umfangreiche und sachkundig durchgeführte Untersuchung der Hamburger Versicherungsexperten des Finanzmarktwächters stellt der Deutschen Versicherungswirtschaft ein besorgniserregendes Zeugnis aus. 25 Prozent aller untersuchten Unternehmen hätten demnach gesetzliche Vorgaben nicht eingehalten. Der BdV sieht deutlich eine Beschönigung. Denn verschickt ein Unternehmen für unterschiedliche Tarife unterschiedliche Standmitteilungen, so ging in die Bewertung jeweils die beste Variante ein. „Der Finanzmarktwächter hat die Versicherer belohnt, die uneinheitlich agieren und bestimmten Kunden schlechtere Standmitteilungen zusenden als anderen“, so Kleinlein. „Die tatsächliche Lage ist vermutlich sogar noch ernster“.

Die Standmitteilungen sind deshalb bedeutsam, da Versicherte nur mit genauer Kenntnis über ihren Vertragsstand eine fundierte Entscheidung über ihren Vertrag fällen können. „Viele Versicherte prüfen derzeit, ob sie ihre Verträge fortsetzen, beitragsfrei stellen oder kündigen sollten. Hierzu sind aber genau die Werte aus der Standmitteilung von Nöten“, erklärt Kleinlein. Der BdV bietet allen Verbrauchern eine Entscheidungshilfe zu diesen Fragen mit einem Rechentool, das hier kostenfrei genutzt werden kann.

 

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