Bund der Versicherten bietet Mitgliedern künftig Risikolebensversicherung an / Gruppenvertrag des BdV bei der HUK-Lebensversicherung

PRESSEMITTEILUNG – Eine Risikolebensversicherung sorgt dafür, dass Hinterbliebene gut abgesichert sind – ob dies nun der Partner und die Kinder oder ein Geschäftspartner sind. Sie gehört nach Ansicht des Bund der Versicherten e. V. (BdV) zu den existenziell wichtigen Versicherungen. Die Mitglieder des BdV haben seit dem 1. Juli die Möglichkeit sich über einen Gruppenvertrag in Kooperation mit der HUK-COBURG-Lebensversicherung AG gegen das Todesfallrisiko zu versichern.

„Es ist uns wichtig, unseren Mitgliedern über einen Gruppenvertrag auch Todesfallschutz anbieten zu können“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. Mit dem Sondertarif bei der HUK hat der BdV einen verbraucherfreundlichen Tarif aushandeln können. Er zeichnet sich etwa über die Gesundheitsprüfung mittels „Tele-Underwriting“ aus.

Dieses Verfahren ist noch nicht weit verbreitet auf dem Markt. Beim Tele-Underwriting ruft ein gesondert qualifizierter Mitarbeiter des Versicherers den Verbraucher zu einem vereinbarten Zeitpunkt an, spricht mit ihm alle Gesundheitsfragen bis ins Detail durch und kann dann sofort eine verbindliche Entscheidung darüber fällen, ob und zu welchen Konditionen ein Vertragsabschluss erfolgen kann. Nach Beendigung des Telefonats wird dem Verbraucher ein Protokoll über das Gespräch zugeschickt. Der prüft die Angaben noch einmal in Ruhe, um dann das Protokoll unterschrieben zurückzuschicken. „Wir versprechen uns durch dieses Verfahren eine sicherere und qualitativ hochwertige Beratung für unsere Mitglieder, wenn es um die heikle Beantwortung der Gesundheitsfragen geht“, erklärt Kleinlein.

Auch weitere Besonderheiten konnte der BdV aushandeln. Alle versicherten Personen werden in die günstigste Berufsgruppe eingeordnet – egal ob Zimmermann/frau oder Bürokaufmann/frau. Zusätzlich verzichtet die HUK auf einen Austausch der Daten von Versicherten mit dem Hinweis- und Informationssystem der Versicherungswirtschaft (HIS). Vertragshalter des Gruppenvertrags ist die BdV-Verwaltungs GmbH. Deren Geschäftsführerin Maja Kreßin zeigt sich begeistert: „Mit diesem Gruppenvertrag konnten wir viele Anforderungen des Verbraucherschutzes umsetzen“. Frau Kreßin ist seit über einem Jahrzehnt dem Verbraucherschutz verbunden: Als Mitarbeiterin des BdV und der Verbraucherzentrale Hamburg, als Fachanwältin für Versicherungsrecht und seit 2013 als Geschäftsführerin der BdV-Verwaltungs GmbH.

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