Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH [Newsroom]
Lahr (ots) – Das Landgericht Freiburg, 14 O 61/16 (nicht rechtskräftig) hat in einem Verfahren die ÖRAG Rechtsschutzversicherung verurteilt, ein Verfahren gegenüber einem Autohändler sowie gegenüber der Volkswagen AG zu decken. Das Landgericht … Lesen Sie hier weiter…
Quelle: PRESSEMITTEILUNG