GVI: Sommerurlaub – sind alte Führerscheine im Ausland noch gültig?

PRESSEMITTEILUNG – 01-07.2016 – Der Sommerurlaub steht vor der Tür. Das bedeutet für viele Familien Ferien und Jahresurlaub im Ausland. Wer dabei mit dem Auto oder Wohnmobil unterwegs ist, sollte sich auf jeden Fall mit der Straßenverkehrsordnung des jeweiligen Landes im Ausland auskennen und sich vorab informieren.

Trotzdem gibt es immer wieder Ärger bei Polizeikontrollen im Ausland, wenn der alte graue oder rosafarbene Führerschein vorgezeigt wird. Die GVI empfiehlt deshalb den Textauszug einer EU-Entscheidung in der entsprechenden Landessprache mitzuführen.

Im Sommerurlaub mit dem Auto drohen bei Polizeikontrollen im Ausland oft Probleme, wenn die alten grauen und rosafarbenen Führerscheine vorgezeigt werden. „Teilweise verhängen Polizisten sogar recht hohe Bußgelder“, warnt die GVI. Doch nach der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG haben sich die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, die von ihnen ausgestellten Führerscheine gegenseitig anzuerkennen. Dazu zählt auch der alte graue oder rosafarbene Führerschein, zumindest noch bis zum Jahr 2033. Solange währt nämlich die Gültigkeitsfrist für den alten Führerschein.

Wer noch einen alten Führerschein hat und Probleme bei Autofahrten mit Polizeikontrollen im Sommerurlaub vermeiden will, sollte im Ausland einen Textauszug der EU-Entscheidung in der Landessprache, zusammen mit den Kfz-Papieren, mit sich führen. Daneben gehören selbstverständlich die grüne Versicherungskarte und der sogenannte Europäische Unfallbericht mit auf die Reise, lautet die Empfehlung der GVI.

Die Texte für den alten Führerschein und den Europäischen Unfallbericht, die in mehreren Sprachen abgefasst sind, können kostenlos bei der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. im Internet unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ unter „Kfz alter Führerschein (Auslandsreise)“, abgerufen werden.

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