Elementarschaden-Pflichtversicherung für alle / BdV begrüßt Vorstoß der Umweltminister

PRESSEMITTEILUNG – Henstedt-Ulzburg – Bund der Versicherten – Seit Jahrzehnten wirbt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) für die Einführung einer flächendeckenden Elementarschadenversicherung für Hauseigentümer. Diese sichert existenzielle Schäden durch Naturgewalten wie Hochwasser, Schneedruck oder Erdrutsche ab. Letztes Jahr sprachen sich die Justizminister der Bundesländer gegen die Einführung einer Pflichtversicherung aus. Nach den schweren Unwettern der letzten Wochen entsteht nun eine erneute Debatte um das Thema.

„Wir begrüßen diesen Vorstoß“, so BdV-Vorstandssprecher Axel Kleinlein. „In Gegenden, die von Naturgewalten stark bedroht sind, wird Hauseigentümern die existenziell notwendige Elementarschadenversicherung in der Regel verweigert oder nur zu kaum bezahlbaren Beiträgen angeboten. Diesen Missstand wollen wir mit einer Pflichtversicherung beheben.“

Weder die Politik noch die private Versicherungswirtschaft haben es seit den großen Fluten 2002 und 2013 geschafft, eine für Verbraucher sinnvolle Versicherungslösung zu finden. Die großspurige Behauptung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), dass „mehr als 99 Prozent aller Gebäude problemlos gegen Hochwasser oder Starkregen versicherbar sind.“, können Verbraucherschützer nicht unterstützen: „Die Erfahrung zeigt einfach, dass diese Auskunft des GDV in der Praxis nicht haltbar ist.“ Weiter macht Kleinlein darauf aufmerksam, dass dieses auch von der Umfrage der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz aus Oktober 2015 unterstützt wird.

Zusammen mit den Verbraucherzentralen aus Sachen und Rheinland-Pfalz fordert der BdV daher eine allgemeine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden: „Die Absicherung gegen existenzbedrohende Gefahren darf nicht allein vom Wohlwollen der Versicherungsunternehmen abhängen. Wir brauchen eine politische Lösung“, fordert Kleinlein.

 

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