Pflegeheime: bpa vereinbart personelle Verbesserungen mit den Kassen

Private Brandenburger Pflegeeinrichtungen starten mit neuem Pflegebedürftigkeitsbegriff

PRESSEMITTEILUNG – Private Pflegeeinrichtungen in Brandenburg bereiten für ihre Bewohnerinnen und Bewohner schon jetzt Verbesserungen vor, die der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff flächendeckend ab dem kommenden Jahr bringt. Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) in Brandenburg hat sich mit den Pflegekassen auf eine Ergänzung zum landesweiten Rahmenvertrag für die stationäre Altenpflege geeinigt, der nun von den Heimen überall im Land umgesetzt werden kann.

„Wir waren uns mit den Pflegekassen einig, dass der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff auch mehr zeitliche Ressourcen in die Pflege bringen muss, um sinnvoll zu sein“, so die brandenburgische bpa-Landesvorsitzende Ellen Fährmann. „Deshalb konnten wir in guten Gespräche eine deutliche Steigerung bei der Personalausstattung vereinbaren.“

Während die offizielle Einführung der Pflegegrade erst im kommenden Jahr beginnt, können die etwa 150 im bpa organisierten Pflegeheime in Brandenburg schon jetzt anfangen, die damit einhergehende Erhöhung der Personalschlüssel in stationären Pflegeeinrichtungen umzusetzen. „Im Schnitt werden in einem Heim mit 80 Bewohnerinnen und Bewohnern nach der Umstellung im Laufe der nächsten Monate insgesamt vier zusätzliche Stellen in der Pflege geschaffen. Das bedeutet mehr Zeit für die Pflegebedürftigen“, erklärt Fährmann.

In den Verhandlungen wurde ein Musterpflegeheim zugrunde gelegt, um die Personalschlüssel aus dem alten System auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff zu übertragen. Neben mehr Personal konnte der bpa in den Verhandlungen auch eine Verdoppelung des Fortbildungszuschlags erreichen. „Die fachlichen Anforderungen an unsere Fachkräfte in der Pflege steigen kontinuierlich an, deshalb war es wichtig, auch der Fortbildung mehr Raum zu verschaffen“, so Fährmann.

Für die Umstellung gibt es in Brandenburg keinen Stichtag. Die privaten Pflegeeinrichtungen können die Umstellung und somit die Berücksichtigung der Neuberechnung ihrer Personalschlüssel anhand der künftigen Pflegegrade sowie den erhöhten Fortbildungszuschlag ab sofort beantragen. Damit wird es ermöglicht, wichtige Verbesserungen in der Pflege rasch umzusetzen.

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