Wohnimmobilienkredite: Diskussion um die Vorfälligkeitsentschädigung

In der Diskussion um die Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie kritisierten Medien wiederholt, dass die Bundesregierung die Höhe von Vorfälligkeitsentschädigungen bei vorzeitiger Rückzahlung von festverzinslichen Immobilienkrediten weder begrenze noch das Berechnungsverfahren so regele, dass ein Kreditinstitut maximal Ersatz für den tatsächlich entstandenen Schaden verlangen kann.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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