Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Allgemeinverfügung nach § 4a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erlassen, um, wie angekündigt, die Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen im Anwendungsbereich des deutschen Insolvenzrechts sicherzustellen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG