BaFin erlässt Allgemeinverfügung, um Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen sicherzustellen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat heute eine Allgemeinverfügung nach § 4a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) erlassen, um, wie angekündigt, die Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen im Anwendungsbereich des deutschen Insolvenzrechts sicherzustellen.
Quelle: PRESSEMITTEILUNG

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