Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 4a WpHG zur Sicherstellung der Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen im Anwendungsbereich des deutschen Insolvenzrechts
Quelle: PRESSEMITTEILUNG
Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht nach § 4a WpHG zur Sicherstellung der Rechtssicherheit von Nettingvereinbarungen im Anwendungsbereich des deutschen Insolvenzrechts
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