Verbraucherzentrale Sachsen und Bund der Versicherten (BdV) fordern Versicherungspflicht gegen Elementarschäden

Starkregen: Die Naturgefahr, die versichert werden muss

PRESSEMITTEILUNG – Henstedt-Ulzburg – Gestern Bad Schandau, heute Simbach und morgen? Starkregen tritt im Sommer in Deutschland immer häufiger auf und kann jede Region treffen. Solche Unwetter verursachen immer wieder große Schäden. Häufig werden dabei Gebäude so stark in Mitleidenschaft gezogen, dass sie vorübergehend oder auf Dauer unbewohnbar sind. Damit ist die wirtschaftliche Existenz der Betroffenen hoch gefährdet. Für solche Situationen benötigt man Versicherungsschutz – in diesem Fall eine Elementarschadenversicherung.

„Doch es ist zu befürchten, dass immer weniger Verbraucher diese wichtige Police erhalten“, schätzen Andrea Heyer von der Verbraucherzentrale Sachsen und Axel Kleinlein vom Bund der Versicherten ein. Wer diesbezüglich Probleme mit Versicherern hat, sollte diese unbedingt den Verbraucherschützern melden.

Während die Versicherungsbranche im Zusammenhang mit Dauerregen bisher ihr Augenmerk auf Überschwemmungen an großen Flüssen, wie etwa der Elbe, legte, widmet sie sich jetzt zusammen mit dem Deutschen Wetterdienst zunehmend der Starkregenproblematik. Hier kommt es immer wieder zu hohen Schäden fernab großer Flüsse. Das wird wohl künftig mit beeinflussen, welche und wie viele Versicherungsanträge noch angenommen werden. „Wir erwarten mehr Ablehnungen, höhere Prämien und auch Kündigungen bestehender Verträge“, so Heyer.

Für die Menschen ist eine solche Entwicklung dramatisch. Finanzielle Soforthilfen der Bundesländer sind nur ein Tropfen auf dem heißen Stein und das Spendenaufkommen wird mit zunehmenden Naturkatastrophen geringer ausfallen. Und weder auf das Eine noch auf das Andere gibt es einen Rechtsanspruch. Anders ist das bei Versicherungsverträgen. Auch deshalb ist die Einführung einer gesetzlichen Versicherungspflicht gegen Elementarschäden der einzig richtige Weg. Jeder Hauseigentümer muss dann eine solche Versicherung abschließen – ohne dass es die Versicherer ablehnen können. So bleibt auch die Prämie für die Versicherungsnehmer wegen der großen Versichertengemeinschaft bezahlbar. Das bestätigt ein Blick in die Schweiz, die schon lange eine solche Versicherungspflicht eingeführt hat. „Bleibt zu hoffen, dass in Deutschland die Ministerpräsidenten aller Bundesländer endlich erkennen, dass diese rechtlich durchaus umsetzbare Lösung für die Bürger, die Kommunen und den Staat schnellstmöglich umgesetzt werden muss“, so Heyer und Kleinlein.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe