Allianz / Europameisterschaft in Frankreich / Schadenakte Fußball-EM

  • Unfälle beim Autokorso und dem Grillfest – wer zahlt wann?
  • Reiserücktritt nach Terrorwarnung – wer trägt die Kosten?
  • Handy geht als Flaschenöffner kaputt – ein Versicherungsfall?

PRESSEMITTEILUNG – Ab dem 10. Juni dreht sich 4.590 Minuten alles um Ecken, Einwürfe und Elfmeter – Nachspielzeit und Verlängerung noch nicht mitgerechnet. Dabei geht im Überschwang schon mal etwas zu Bruch, und es stellt sich die Frage: Wer bezahlt den Schaden? Die Allianz beleuchtet schadenträchtige Situationen und erläutert, wer wann welche Kosten trägt.

Wehende Fahnen, verdeckte Sicht – es kracht

Für Fußballfans geht der Spaß schon vor dem ersten Anpfiff los: Steckfahnen verzieren die Seitenfenster, Überzieher verschönern die Außenspiegel. Die schwarz-rot-goldene Flagge auf der Motorhaube darf auch nicht fehlen. Wer zahlt, wenn sich die Verzierung löst und der Hintermann beim Ausweichmanöver einen Unfall baut?

Die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers kommt für Schäden am nachfolgenden Fahrzeug auf. Prallt der Hintermann auf das Fahrzeug des Verursachers und wird dieses beschädigt, muss der Unfallverursacher den Schaden selbst zahlen. Es sei denn, er hat eine Vollkaskoversicherung.

1:0! Und im Freudentaumel das TV-Gerät umgeschmissen

Mit guten Freunden macht Fußballschauen auf der eigenen Terrasse gleich nochmal so viel Spaß. Schnell ist der riesige LED-Bildschirm aus dem Wohnzimmer auf dem Gartentisch aufgebaut. Wer übernimmt die Kosten, wenn jemand, etwa beim Torjubel, am Kabel hängen bleibt und den Bildschirm zu Boden reißt?

Den Bildschirm bezahlt die Privat Haftpflichtversicherung des Stolperers. Wer sein eigenes Gerät kaputtmacht, geht leer aus.

Steak gut durch, Trikot fängt Feuer

Fußballschauen bei Grillsteak und Bier im Garten – eine Stichflamme ruiniert das teure EM-Trikot des besten Freundes. Wer zahlt?

Hat der Grillmeister die Stichflamme und damit den Schaden verursacht, übernimmt dessen Private Haftpflichtversicherung die Kosten. Hat er die Stichflamme nicht durch sein Verhalten erzeugt und hat der beste Freund eine Hausratversicherung, bezahlt diese das Trikot. Trägt der Freund auch noch Brandwunden davon und muss deswegen zum Arzt, kommt die gesetzliche bzw. private Krankenversicherung für die Kosten der Behandlung auf.

Ja wo is‘ sie denn? Handtasche beim Public Viewing geklaut

Beim Public Viewing stellen Sie die Handtasche neben sich auf der Bank ab. Als es dann so weit ist, geht der Griff ins Leere… Ihre Tasche hat sich jemand zu Eigen gemacht. Wer zahlt?

Leider Sie selbst. Die Hausratversicherung übernimmt die Kosten über die Außenversicherung nur dann, wenn Ihnen die Tasche gewaltsam entrissen wird.

Ins Krankenhaus statt ins Stadion – greift die Reiserücktrittsversicherung?

Flugzeug und Hotel für das Eröffnungsspiel sind gebucht, die Eintrittskarte steckt im Jackett. Beim Einchecken erreicht Sie per Handy die Nachricht, dass sich Ihr Kind verletzt hat und ins Krankenhaus muss. Sie drehen natürlich sofort um und fahren in die Klinik. Zahlt die Reiserücktrittversicherung?

Das kommt darauf an. Klingelt das Handy, bevor Sie mit dem Check-in beginnen, übernimmt Ihre Reiserücktrittversicherung alle Kosten für Hotel und Flieger. Nach Beginn des Eincheckens gilt die Reise allerdings als angetreten. Der Versicherungsschutz der Reiserücktrittversicherung ist dann beendet – Sie müssen die Kosten abschreiben.

Die Reise fällt wegen erhöhter Terrorgefahr aus

Das Ticket fürs Eröffnungsspiel ist gekauft, die Koffer gepackt und die Bordkarte für den Flieger ausgedruckt. Dann wird im Radio vor Terrorgefahr in Frankreich gewarnt. Wer trägt die Kosten, wenn Sie nicht starten?

Wenn Sie über einen Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht haben und der Veranstalter wegen der Terrorwarnung die Reise kostenlos storniert, wird die gebuchte Reiserücktrittversicherung ebenfalls kostenlos storniert. Nicht nur die Kosten für die Reise, auch die für die abgeschlossene Police wird erstattet.

Sollten Sie die gebuchte Pauschalreise wegen der offiziellen Terrorwarnung oder aus eigener Terrorangst selbst stornieren und der Reiseveranstalter erhebt Stornokosten, greift die Reiserücktrittversicherung nicht. Sie müssen die kompletten Reisekosten selbst tragen. Gleiches gilt, wenn Sie Flug und Hotel eigenständig gebucht haben und aufgrund der Terrorwarnung/Terrorangst die Reise nicht antreten.

Verletzung beim Public Viewing

Public Viewing. Alle stehen dicht an dicht auf den Bierbänken. Im Gedränge verlieren Sie das Gleichgewicht und fallen weich – auf die Zuschauerin hinter Ihnen. Die wiederum nimmt als Andenken einen Gipsarm mit nach Hause. Wer zahlt?

Sie haften, wenn Ihnen Verschulden vorgeworfen werden kann. Wenn Ihr Sturz durch das Gedränge verursacht wurde und Sie ihn nicht verhindern konnten, besteht keine Haftung. Haben Sie eine Privat-Haftpflichtversicherung, kommt diese für die Abwehr der Ansprüche auf. Die Krankenversicherung der Frau übernimmt die Heilungskosten für den gebrochenen Arm.

Handy ist kein Flaschenöffner

Gebannter Blick auf die Leinwand, die neue Flasche Bier schon in der Hand. Ein Öffner ist nicht da, Sie setzen kurzerhand das Smartphone am Flaschenhals an. Das klappt, allerdings ist die Ästhetik des Designgeräts durch die abgeplatzte Kante schwer gestört. Wer zahlt den Schaden?

Die Handyversicherung tut es nicht. Anders wäre es, wenn das Handy gestohlen wird oder runterfällt und dabei kaputtgeht. Gut zu wissen: Mittlerweile gibt es Schutzhüllen für Smartphones, in die eine Flaschenöffnerfunktion integriert ist.

O´zapft is: Dirndl der Kellnerin im Jubelrausch bekleckert

Die Kellnerin jongliert ein vollgeladenes Tablett bei der EM-Übertragung durch die Sportsbar. Beim Torjubel eines Fußballfans landen Gerstensaft und Schnitzelpanade auf ihrem Dirndl. Wer kommt für den Schaden auf?

Hat der Fußballfan das Tablett in seiner Freude mitgerissen, übernimmt seine Privat-Haftpflichtversicherung die Kosten für die Reinigung. Sollte das Dirndl nicht mehr zu retten sein, zahlt sie für Ersatz. Allerdings wird dann nur der Zeitwert der Tracht erstattet.

Oh, Champs Élysées – Unfall beim Autokorso in Paris

Autokorso im eigenen Pkw in Paris: Sie fahren die Champs-Élysées rauf und dann einmal rund um den Place de l’Étoile. Allerdings: Von der inneren Spur wieder rauszukommen durch Blinker setzen ist nicht machbar. Also ziehen Sie beherzt das Fahrzeug auf die rechte Spur – es kracht. Wer bezahlt den Schaden?

Ihre Vollkaskoversicherung übernimmt den Schaden an Ihrem Auto – auch im Ausland. Für den Schaden am Fahrzeug des Unfallgegners kommt Ihre Kraft-Haftpflichtversicherung auf. Sollte der andere Unfallbeteiligte versuchen, zu hohe oder unberechtigte Ansprüche gegen Sie geltend zu machen, wehrt Ihre Kraft-Haftpflichtversicherung diese kostenfrei für Sie ab.

Inhaber eines Allianz Kfz-Schutzbriefs haben Glück: Der Schadenservice übernimmt die gesamte Koordination des Unfalls. Das Auto wird kostenfrei zur nächsten Werkstatt abgeschleppt. Auch bis zu drei Übernachtungen während der Fahrzeugreparatur sowie erforderliche Taxikosten sind über den Schutzbrief abgedeckt. Sollte die Reparatur länger dauern, wird auch die Rückreise bezahlt.

Das Papier nicht wert – ausgetrickst beim Online-Ticketkauf

Sie haben Glück gehabt und sind online günstig an EM-Tickets gekommen. Das Geld überweisen Sie sofort. In Ihrem Briefkasten finden Sie entweder gar keine Karten vor oder nur gefälschte. Wenn schon der Fußballspaß flöten ist: Bekommen Sie das Geld zurück?

Mit Hilfe Ihrer Rechtsschutzversicherung können Sie einen Anwalt beauftragen und den Kaufpreis zurückverlangen.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe