Hat die private Erwerbsunfähigkeitsversicherung einen Konstruktionsfehler?

Von Gerd Kemnitz

 Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist für alle wichtig, die zur Erhaltung ihres Lebensstandards auf ihr Arbeitseinkommen angewiesen sind. Doch durch die zunehmende Berufsgruppendifferenzierung der Versicherer in den letzten Jahren ist ein angemessener BU-Schutz insbesondere für handwerklich bzw. körperlich Tätige immer teurer bis unbezahlbar geworden. Ein gesunder, 30-jähriger Berufskraftfahrer müsste beispielsweise für 1.500 € monatliche BU-Rente bis zum 65. Lebensjahr bei einem günstigen Versicherer derzeit monatlich 192 € bezahlen.

Erwerbsunfähigkeitsversicherung – eine preiswerte Alternative?

Versicherer und auch manche Vermittler sehen darin kein Problem. Denn wenn eine BU-Versicherung aus finanziellen oder gesundheitlichen Gründen nicht möglich sei, gäbe es ja die Erwerbsunfähigkeitsversicherung als preiswerte Alternative. Der o.g. Berufskraftfahrer müsste dann beispielsweise für 1.500 € EU-Rente bis zum 65. Lebensjahr beim gleichen Versicherer derzeit monatlich 80 € bezahlen.

Das ist zweifellos preiswerter. Allerdings ist der Versicherungsschutz auch sehr eingeschränkt. Eine Erwerbsunfähigkeitsrente wird i.d.R. nur gezahlt, wenn die versicherte Person überhaupt keiner Tätigkeit des allgemeinen Arbeitsmarktes mehr für mindestens 3 Stunden täglich nachgehen kann. Dabei bleiben der bisher ausgeübte Beruf und die bisherige Lebensstellung bei der Leistungsprüfung völlig unberücksichtigt. Auch die Verfügbarkeit eines solchen Arbeitsplatzes spielt keine Rolle.

Wenn der ehemalige Berufskraftfahrer mit seinen gesundheitlichen Beschwerden noch mindestens 3 Stunden täglich als Pförtner tätig sein könnte, werden keine Versicherungsleistungen fällig. Unter Berücksichtigung dieses eingeschränkten Versicherungsschutzes erscheint die Erwerbsunfähigkeitsversicherung dann doch nicht mehr ganz so preiswert.

Und wovon sollen die Beiträge bezahlt werden, wenn der Versicherte zunächst nur berufsunfähig wird?

Niemand kann sich seine Krankheit aussuchen. Es gibt Krankheiten und Unfälle, die innerhalb kürzester Zeit zu einer absoluten Erwerbsunfähigkeit führen. Aber es gibt auch viele Krankheiten, die ganz allmählich oder in Schüben verlaufen und erst nach Jahren zu einer Erwerbsunfähigkeit entsprechend den Versicherungsbedingungen führen.

Wovon soll der o.g. Berufskraftfahrer die Beiträge für seine EU-Versicherung bezahlen, wenn er zunächst „nur“ berufsunfähig wird? In diesem Fall hat er zwar seinen ursprünglichen Job und sein Einkommen verloren – die Beiträge müssen aber weiterhin in voller Höhe gezahlt werden. Doch wer sich bei voller Berufstätigkeit keine 192 € monatlich für den Versicherungsschutz leisten kann, wird sich auch keine 80 € monatlich bei eingeschränkter und vermutlich noch schlechter bezahlten Tätigkeit leisten können.

Fast alle Erwerbsunfähigkeitsversicherungen sehen keine Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit vor. Deshalb müssen die Beiträge weiterbezahlt werden, so lange die versicherte Person noch nicht erwerbsunfähig ist. Wer dazu nicht in der Lage ist, verliert den Versicherungsschutz zum ungünstigsten Zeitpunkt und hat keinen Versicherungsschutz mehr, wenn die Krankheit einige Jahre später wirklich zur Erwerbsunfähigkeit führt.

Die Betroffenen werden dann vermutlich kein Verständnis für diese Situation aufbringen und werden sich betrogen fühlen – zumal vermutlich auch die wenigsten Vermittler im Beratungsprotokoll auf diesen Sachverhalt hinweisen!

Wann beseitigen die Versicherer diesen Konstruktionsfehler?

Bei nahezu allen Lebens- und Rentenversicherungen bieten die Versicherer einen Zusatzbaustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit“ an, damit das Sparziel auch im Falle einer Berufsunfähigkeit erreicht wird.

Haben die Versicherer übersehen, dass auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung im Falle einer Berufsunfähigkeit erhalten bleiben muss, weil sich der Gesundheitszustand des Versicherten im Laufe der Zeit noch weiter verschlechtern kann? Dann sollten sie ihre Tarife schnellstens korrigieren. Derzeit werden kaum Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit angeboten. Das ist sowohl für Verbraucher als auch für verantwortungsvolle Vermittler unbefriedigend.

Auch Analysehäuser sollten ihr Rating zu Erwerbsunfähigkeitsversicherungen überprüfen.

Nicht alle Versicherungsvertreter und -makler studieren die Versicherungsbedingungen selbst und überprüfen diese dann noch auf ihre Auswirkungen in der Praxis. Viele verlassen sich hierbei auf die Bewertungen unabhängiger Analysehäuser.

Aber derzeit vergeben auch diese Analysehäuser beste Ratings und Bestnoten für Erwerbsunfähigkeitsversicherungen – selbst wenn diese keine Möglichkeit der Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit bieten.

Nach meiner Ansicht geht eine solche Bewertung am tatsächlichen Kundeninteresse vorbei und könnte auch dem Ruf der Versicherungsbranche schaden. Deshalb appelliere ich an alle Analysehäuser, zukünftig diesen Punkt in der Bewertung gebührend zu berücksichtigen. Eine Versicherung zur Arbeitskraftabsicherung, die ein Versicherter bei eingeschränkter Arbeitskraft (sprich: Berufsunfähigkeit) mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr bezahlen kann, hat nun wirklich keine Bestnoten verdient.

Mein Fazit:

Eigentlich sollte sich jeder Interessent einen vollwertigen BU-Schutz in angemessener Höhe leisten können. Interessenten, die diesen umfassenden Versicherungsschutz partout nicht wünschen, kann man dann auch eine Erwerbsunfähigkeitsversicherungen mit dem Baustein „Beitragsbefreiung bei Berufsunfähigkeit„ anbieten.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung ohne eine solche BU-Beitragsbefreiung ist nach meiner Ansicht aber keine Alternative zur Arbeitskraftsicherung – sondern lediglich eine unbefriedigende Notlösung.

 


Über den Autor

Gerd_KemnitzGerd Kemnitz ist Versicherungsmakler mit Spezialisierung auf BU-Versicherungen. Er analysiert die Bedingungen der verschiedenen Tarife kritisch und fordert auch seine Kunden auf, sich aktiv bei der Auswahl des optimalen BU-Schutzes zu beteiligen. Nur wer mögliche Bedingungsverbesserungen und Leistungserweiterungen kennt, kann diese einfordern oder bewusst darauf verzichten. Hierzu unterhält er ein Informationsportal, auf dem er rund um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung berichtet.

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe