BdV: Rentengutachten gehen an Grundsatzproblemen vorbei

Bund der Versicherten übt  Kritik an Gutachten des Finanz- und Arbeitsministeriums

PRESSEMITTEILUNG – Sowohl das Bundesfinanzministerium unter Herrn Schäuble als auch das Arbeitsministerium unter Frau Nahles haben jeweils ein Gutachten zur zukünftigen Rentenpolitik vorgelegt. Nach erster Sichtung kommt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) zu einem zwiespältigen Urteil. „Es ist gut, dass das Thema Altersvorsorge wieder diskutiert wird. Es ist schlecht, dass die eigentlichen Probleme nicht benannt werden“, so Axel Kleinlein, Vorstandssprecher des BdV. „Hautproblem der kapitalgedeckten Altersvorsorge sind schlechte Produkte“, fasst Kleinlein die Kritik zusammen. Die Gutachten diskutieren die rechtlichen Rahmenbedingungen der Altersvorsorge, jedoch nicht die konkreten Angebote.

In dem vom Finanzministerium vorgelegten Gutachten wird unter anderem angeregt, die Riester-Rente über den Arbeitgeber attraktiver zu machen. Auch sollen zukünftig Arbeitgeber stärker die betriebliche Altersvorsorge der Mitarbeiter mit Zuschlägen unterstützen. Besonders Geringverdiener könnten dadurch profitieren. „Maßnahmen zur Stärkung der Riester-Rente machen nur dann Sinn, wenn die Produkte besser werden“, kritisiert Kleinlein. Andernfalls müssten zwar die Arbeitgeber mehr zahlen, Nutznießer wären aber weiterhin hauptsächlich die Anbieter der schlechten Produkte. An erster Stelle die Versicherer.

Das sogenannte Sozialpartner-Modell steht im Fokus des vom Arbeitsministerium vorgelegten Gutachtens. Zentral ist unter anderem, dass die Haftung für die betriebliche Vorsorge auf eine unabhängige Institution analog des Pensionssicherungsvereins übertragen werden soll. Auch sollen Leistungen aus dieser betrieblichen Altersvorsorge möglichst nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden. „So charmant diese Ideen sein mögen, so schwierig wird die rechtliche Umsetzung“, macht Kleinlein deutlich. Besonders die Nichtanrechnung bei der Grundsicherung sei verfassungsrechtlich problematisch. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum hier die betriebliche Altersvorsorge vor der gesetzlichen Rente privilegiert werden soll“, so Kleinlein.

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