Barmer GEK: Ärztliche Zweitmeinung ändert oft Entscheidung

PRESSEMITTEILUNG – Berlin/Gütersloh (20.04.2016) – 72 Prozent der Menschen, die bereits Erfahrungen mit ärztlichen Zweitmeinungen haben, ändern aufgrund des Rates eines zweiten Spezialisten ihre ursprüngliche Behandlungsentscheidung ganz oder teilweise.

Dies ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Rahmen des Gesundheitsmonitors von Barmer GEK und Bertelsmann Stiftung. Dazu wurden die Antworten von 1.598 Befragten ausgewertet. 89 Prozent der Befragten halten es grundsätzlich für sinnvoll, vor wichtigen Untersuchungen und Behandlungen eine Zweitmeinung einzuholen. „Ein qualifiziertes Zweitmeinungsverfahren kann Patientinnen und Patienten eine wertvolle Hilfe geben, um Chancen und Risiken planbarer Eingriffe besser einzuschätzen und nicht notwendige Operationen zu vermeiden“, erklärt Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der Barmer GEK. Die BARMER GEK biete ihren Versicherten deshalb bereits seit März 2013 qualifizierte Zweitmeinungsverfahren vor Operationen an der Wirbelsäule oder am Hüft- oder Kniegelenk an.

Die Umfrageergebnisse belegen, dass viele Menschen bei der Entscheidung für oder gegen eine Behandlung unsicher sind und deswegen eine Zweitmeinung einholen (53 Prozent). 43 Prozent hatten schlechte Erfahrungen mit früheren Behandlungen und 15 Prozent folgten dem Rat ihrer Freunde oder Bekannten. „Die Befragungsergebnisse des Gesundheitsmonitors bestätigen das große Interesse und die Nachfrage in der Bevölkerung, sich vor wichtigen Entscheidungen über anstehende Eingriffe oder Behandlungen intensiver zu informieren“, so Dr. Brigitte Mohn, Vorstand der Bertelsmann Stiftung. Eine weitere, wichtige Erkenntnis läge zudem darin, dass die Ergebnisse der Zweitmeinung für die Mehrheit der Befragten entscheidungsrelevant seien.

„Etwa ein Viertel der Bevölkerung hat bereits konkrete Erfahrungen mit Zweitmeinungen gemacht“, so Prof. Dr. Max Geraedts von der Universität Witten/Herdecke, einer der Studienautoren. Für besonders relevant hielten die Bürger eine solche Möglichkeit gerade bei Krebserkrankungen, bei Operationen an Knochen und Gelenken sowie inneren Organen und bei Herzkatheteruntersuchungen.

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